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GEMA v. OpenAI

Landgericht München I · Deutschland · 2025-11-07

Die GEMA, Deutschlands Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verklagte OpenAI, nachdem ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte in seinen Ausgaben wiedergegeben hatte. Das Landgericht München I entschied, dass die wortgetreue Wiedergabe von Liedtexten durch ChatGPT eine unerlaubte Vervielfältigung nach deutschem Urheberrecht darstellt — das erste europäische Gericht, das eine direkte Urheberrechtsverletzung durch KI-Ausgaben feststellte.

Tenor

Das Landgericht München I entschied, dass ChatGPTs wortgetreue oder nahezu wortgetreue Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Songtexte in Antworten auf Nutzeranfragen eine unerlaubte Vervielfältigung nach §16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darstellt. Das Gericht verpflichtete OpenAI, technische Maßnahmen zur Verhinderung solcher Ausgaben zu implementieren.

Argumente dafür / Positive Auswirkungen

  • Erste europäische Entscheidung, die direkt urheberrechtsverletzende KI-Ausgaben behandelt (nicht nur das Training)
  • Schützt Songwriter und Komponisten vor unkompensierter Vervielfältigung ihrer kreativen Werke
  • Zwingt KI-Unternehmen, Ausgabefilter und Sicherheitsmechanismen für urheberrechtlich geschützte Inhalte zu implementieren
  • Stärkt die Position der Verwertungsgesellschaften in KI-Lizenzverhandlungen

Argumente dagegen / Bedenken

  • Bürdet KI-Unternehmen die Last der Inhaltsfilterung auf, was in großem Maßstab technisch herausfordernd ist
  • Kann zu übermäßiger Sperrung legitimer Nutzungen führen (z.B. Zitieren von Liedtexten für Kommentar oder Kritik)
  • Behandelt nicht die Frage, ob das KI-Training selbst das Urheberrecht verletzt, sondern nur die Haftung auf der Ausgabeseite
  • Beschränkt auf die deutsche Rechtsordnung — andere EU-Mitgliedstaaten können zu anderen Ergebnissen kommen

Unsere Einschätzungen

Lawra Lawra (Die Moderate)
Dieser Fall veranschaulicht perfekt, warum die KI-Urheberrechtsdebatte zwischen Training und Ausgabe unterscheiden muss. Das Münchner Gericht hat nicht darüber entschieden, ob das Training mit Liedtexten rechtmäßig ist — es hat entschieden, dass deren wortgetreue Wiedergabe in der Ausgabe rechtswidrig ist. Das ist eigentlich eine unkomplizierte Anwendung des bestehenden Urheberrechts: Wenn die KI einen Song Wort für Wort zitiert, erstellt jemand eine Kopie. Die schwierigere Frage — wer haftet und wie man es verhindert — wird dort kompliziert.
Lawrena Lawrena (Die Skeptikerin)
Dies ist das vernünftigste Urteil in der gesamten KI-Urheberrechtslandschaft. ChatGPT gab auf Anfrage komplette Songtexte aus — das ist Vervielfältigung, schlicht und einfach. Es spielt keine Rolle, dass eine Maschine es statt eines Menschen getan hat. Die Mitglieder der GEMA haben diese Texte geschrieben und verdienen eine Vergütung, wenn sie vervielfältigt werden. Jedes KI-Unternehmen, das gehofft hat, das Urheberrechtsproblem würde sich von selbst erledigen, hat gerade einen europäischen Weckruf erhalten.
Lawrelai Lawrelai (Die Enthusiastin)
Das Urteil ist technisch korrekt, aber praktisch begrenzt. Ja, die wortgetreue Wiedergabe von Liedtexten ist eine Rechtsverletzung — das bestreitet niemand ernsthaft. Der wahre Wert dieses Falls liegt darin, dass er OpenAI und andere KI-Unternehmen zwingt, bessere Ausgabefilter zu entwickeln. Das ist tatsächlich gut für die Branche: Verantwortungsvolle Unternehmen werden Sicherheitsmechanismen implementieren, und die Technologie zur Erkennung und Verhinderung urheberrechtlich geschützter Ausgaben wird sich verbessern. Dies ist ein lösbares Engineering-Problem, keine existenzielle Bedrohung.
Carlos Miranda Levy Carlos Miranda Levy (Der Kurator)
Die Unterscheidung zwischen Training und Ausgabe ist entscheidend, und dieses Gericht hat es richtig erkannt. Aus Liedtexten zu lernen, um Sprachmuster zu verstehen, ist eine Sache; sie wortgetreu wiederzugeben, ist etwas völlig anderes. Der Geist des Urheberrechts ist es, Kreation zu fördern — und exakte Kopien des kreativen Werks einer Person ohne Namensnennung oder Vergütung auszugeben, verletzt diesen Geist direkt. Aber die Lösung sind technische Sicherheitsmechanismen und Lizenzvereinbarungen, nicht KI vom Lernen aus musikalischen Werken auszuschließen. Die GEMA und OpenAI sollten kollektive Lizenzrahmenwerke verhandeln, die Urheber vergüten und gleichzeitig Innovation ermöglichen.

Warum dieser Fall wichtig ist

GEMA v. OpenAI ist das erste europäische Gerichtsurteil, das feststellt, dass die Ausgabe eines KI-Systems direkt das Urheberrecht verletzt. Während sich die meiste KI-Urheberrechtslitigation darauf konzentriert hat, ob Training mit urheberrechtlich geschützten Werken rechtmäßig ist, befasst sich dieser Fall mit der anderen Seite der Gleichung: Was passiert, wenn die Ausgabe der KI urheberrechtlich geschütztes Material reproduziert?

Was geschah

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Deutschlands Äquivalent zu ASCAP oder BMI — eine Verwertungsgesellschaft, die Songwriter, Komponisten und Musikverleger vertritt. Die GEMA verwaltet die Rechte an über 1 Million musikalischen Werken in Deutschland.

Die GEMA entdeckte, dass ChatGPT auf bestimmte Anfragen hin vollständige oder nahezu vollständige Texte urheberrechtlich geschützter Songs ausgab, die von der GEMA verwaltet werden. Dies umfasste Liedtexte großer deutscher und internationaler Künstler. Die GEMA klagte vor dem Landgericht München I wegen unerlaubter Vervielfältigung nach §16 des Urheberrechtsgesetzes.

Die Begründung des Gerichts

Das Münchner Gericht wandte eine unkomplizierte Analyse an:

  1. Vervielfältigung: Wenn ChatGPT urheberrechtlich geschützte Songtexte wortgetreu ausgibt, erstellt es eine Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG. Das Gericht wies OpenAIs Argument zurück, dass die Ausgabe eine „Neuschöpfung” des Modells sei — die Texte sind objektiv identisch mit den Originalwerken.

  2. Haftung: OpenAI trägt als Betreiber von ChatGPT die Verantwortung für die Ausgaben des Systems. Das Gericht akzeptierte nicht das Argument, dass allein die Nutzer die Verantwortung für die Veranlassung des Systems zur Erzeugung verletzender Inhalte tragen.

  3. Keine anwendbare Ausnahme: Die Ausnahmen des deutschen Urheberrechts für Text- und Data-Mining (§44b UrhG) gelten für den Trainingsprozess, nicht für die Ausgabe. Das Gericht fand keine gesetzliche Ausnahme, die die unerlaubte Vervielfältigung von Songtexten in KI-Ausgaben erlauben würde.

Training vs. Ausgabe

Dieser Fall ist bemerkenswert für das, was er nicht entscheidet. Das Gericht beschränkte sein Urteil ausdrücklich auf die ausgabeseitige Rechtsverletzung — die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Liedtexte in ChatGPTs Antworten. Es entschied nicht darüber, ob OpenAIs Training mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten selbst eine Rechtsverletzung darstellte. Diese Frage bleibt im deutschen Recht offen und wird voraussichtlich in künftiger Litigation behandelt.

Die breitere Wirkung

GEMA v. OpenAI stellt fest, dass KI-Unternehmen nach europäischem Recht für urheberrechtsverletzende Ausgaben haftbar gemacht werden können. Dies hat unmittelbare praktische Auswirkungen: KI-Unternehmen müssen ausgefeiltere Inhaltsfilter implementieren, um die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials in ihren Ausgaben zu verhindern. Das Urteil stärkt auch die Verhandlungsposition der Verwertungsgesellschaften, die Lizenzvereinbarungen mit KI-Unternehmen für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder anstreben.

Quellen

  • GEMA v. OpenAI, Az. 42 O 2915/24 (LG München I, Nov. 7, 2025) (2025-11-07)
  • German Court Finds ChatGPT Lyrics Output Infringes Copyright — Reuters (2025-11-07)
  • GEMA Wins Landmark AI Copyright Case Against OpenAI — GEMA Press Release (2025-11-07)

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